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BayObLG, 09.10.2002 - 4St RR 105/02 |
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Volltextveröffentlichung
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Betäubungsmittelstrafrecht: Sichverschaffen in sonstiger Weise und Besitz, Feststellung des Mindestschuldumfangs bei geringer Menge, Absehen von Strafe bei Betäubungsmittelumgang in einer JVA, Strafzumessung
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 170/94
Auszug aus BayObLG, 09.10.2002 - 4St RR 105/02
Die hierfür erforderliche Gesamtgemischmenge liegt bei Haschisch je nach Qualität zwischen drei und sechs Gramm (BayObLGSt 1982, 62/63; 1995, 22/24).Das Amtsgericht hat rechtsfehlerfrei von der Anwendung des § 29 Abs. 5 BtMG abgesehen (vgl. hierzu BayObLGSt 1995, 22/24) und nachvollziehbar dargelegt, daß die Voraussetzungen für die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe im Sinne des § 47 Abs. 1 StGB vorliegen.
- BayObLG, 26.05.1982 - RReg. 4 St 69/82
Auszug aus BayObLG, 09.10.2002 - 4St RR 105/02
Die hierfür erforderliche Gesamtgemischmenge liegt bei Haschisch je nach Qualität zwischen drei und sechs Gramm (BayObLGSt 1982, 62/63; 1995, 22/24). - BGH, 30.06.1955 - 3 StR 133/55
Auszug aus BayObLG, 09.10.2002 - 4St RR 105/02
Das vom Amtsgericht angewandte Strafgesetz ist auch nicht völlig verschieden von dem, das der Angeklagte in Wahrheit verletzt hat (vgl. hierzu BGHSt 8, 34/37).
- BayObLG, 20.01.2003 - 4St RR 133/02
Betäubungsmittelstrafrecht: Absehen von Strafe bei Besitz einer geringen Menge - …
Feststellungen zum Mindestwirkstoffgehalt sind in einem solchen Fall nicht geboten (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Beschluss v. 9.10.2002 - 4St RR 105/02). - OLG Hamm, 03.09.2002 - 4 St RR 133/02 Feststellungen zum Mindestwirkstoffgehalt sind in einem solchen Fall nicht geboten (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Beschluss v. 9.10.2002 - 4St RR 105/02).